5 Schritte zur erfolgreichen Einführung des elektronischen Datenaustausches (EDI) in Ihrem Unternehmen.

Seit vielen Jahren ist das EDICENTER professioneller Anbieter von Logistik-Lösungen, vor allem auch rund um das Thema „elektronisches Lieferavis“, auch DESADV oder eDelivery genannt.

Ganz gleich, wie Ihr Geschäftspartner (EDI-Partner) das Ding nennt: Lieferavis, despatch advice oder advanced shipping notice (ASN) oder in welchem Format die Daten übertragen werden sollen: EDIFACT DESADV (D.96A, D.01B, …), VDA 4913, ANSI X.12 856 oder XML – wir beraten Sie und setzen das gemeinsam mit Ihnen um!

Das EDI-Outsourcing bezeichnet die Auslagerung von (kompletten) EDI-Prozessen an spezialisierte EDI-Dienstleister. Das primäre Ziel der Unternehmen ist dabei die Kostenreduktion für EDI sowie Beschleunigung der Arbeitsprozesse.

Sowohl bei großen Konzernen, als auch bei kleinen und mittleren Unternehmen ist der Austausch von Dokumenten (Lieferscheine, Rechnungen oder Bestellungen) in der Regel mit einem hohen zeitlichen und personellen Aufwand verbunden. Deswegen wird der Einsatz von EDI oft zur Voraussetzung für die Steigerung der Effizienz von Arbeitsprozessen. Eine interne EDI-Software ist allerdings oft zu teuer und zu pflegeintensiv. Das Personal muss geschult werden, die Software benötigt Updates und Weiterentwicklung, die Arbeitsprozesse – kontinuierlichen Support. Darum entscheiden sich immer mehr Unternehmen für das EDI-Outsourcing.

Hier sind die 5 Gründe für das EDI-Outsourcing mit dem EDICENTER:

  • Kostenreduktion: Keine Investitionen in Software/Hardware, Administration und Wartung notwendig. Mit unserem eigenen Rechenzentrum im Haus sowie geschulten EDI-Experten sind wir bestens aufgestellt und bieten Ihnen einen unkomplizierten Einstieg in die EDI-Welt.
  • Weltweites Netzwerk: Das EDICENTER ist Mitglied im EEDIN European EDI Network und bietet seinen Kunden ein optimales EDI-Datennetz weltweit. Anbindung weiterer EDI-Geschäftspartner ist problemlos möglich.
  • Schnelle Integration: Unsere Experten führen die EDI-Integration in Ihrem Unternehmen schnell und kosteneffizient durch. Sie liefern uns Ihre Daten, wir konvertieren diese in das gewünschte Format und kommunizieren mit Ihren Geschäftspartnern. So haben Sie mehr Zeit für Ihr Kerngeschäft!
  • Langjährige Erfahrung: Über 20 Jahre erfolgreich am Markt mit einer Vielzahl realisierter EDI-Projekte in verschiedenen Branchen.
  • Transparente & kalkulierbare EDI-Kosten: Mit unserer EDI-Flatrate ab 39€ im Monat.

Der deutsche Online-Handel wächst stetig weiter. Die Umsätze sind laut HDE Handelsverband Deutschland im vergangenen Jahr um 10% gestiegen (Quelle: HDE, 8.5.19).

Immer mehr Unternehmer entscheiden sich neben einem eigenen Onlineshop auch für die Listung auf anderen großen Verkaufsplattformen, wie Amazon, Otto, Real etc. Um dort eigene Produktdaten anzubieten, ist die Anbindung über EDI meist unabdingbar. Denn die Verwaltung über Papierbelege ist aufgrund von riesigen Produktdatenmengen kaum umsetzbar.

Das EDICENTER hat für seine Kunden EDI-Anbindungen zu vielen Marktplätzen bereits realisiert und bietet sogar für einige EDI-Geschäftspartner bestehende Schnittstellen ohne jegliche Mapping-Kosten an.

Über diesen Link gelangen Sie zur Übersicht unserer EDI-Partner. Ist Ihr Geschäftspartner nicht dabei? Das ist kein Problem, sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne und bieten Ihnen die bestmögliche Lösung an!

Irgendwie scheint es jetzt geklappt zu haben, dass die Wikipepia-Administratoren die Bedeutung („Relevanz„) von UNIDOC erkannt haben und die Veröffentlichung des entsprechenden Artikels erlauben, zumindest im deutschsprachigen Artikelnamensraum. Was den englischsprachigen Eintrag angeht, gibt es seit Wochen eine Löschungs-Diskussion.

In jedem Fall lernt man dabei viel darüber, wie Wikipedia funktioniert und tickt. Überraschend stellte sich heraus, dass in jeder Sprachversion gänzlich unterschiedliche Regeln gelten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Zumindest nachdenkenswert:

https://www.heise.de/autos/artikel/Ifo-Institut-E-Autos-erhoehen-CO2-Ausstoss-4401639.html

Geht es in Wirklichkeit vielleicht vielmehr darum, dass wir bei uns saubere Luft haben wollen, während man versucht, die ganzen Umwelt-Probleme zu den Rohstoffquellen, also zu den Armen in der Dritten Welt, zu verschieben? Und wenn dann nebenbei noch ein gigantisches neues Geschäft mit den E-Autos winkt, Goldrausch sozusagen …

https://technik-einkauf.de/wp-content/uploads/sites/13/2017/05/lithium-karte-us-geological-survey.jpg

 

 

 

 

 

 

 

Na, das ist doch mal etwas echt Originelles:

https://heise.cloudimg.io/width/1600/q75.png-lossy-75.webp-lossy-75.foil1/_www-heise-de_/imgs/71/2/6/0/7/0/4/3/01-55b3d9f7aaa4896a.jpg

 

 

 

 

 

 

 

 

Aufgrund permanenter Nachfragen und Unklarheiten wollen wir heute nochmals auf unsere eigenen Artikel verweisen:

https://edicenter.de/produkte-und-services/edi-signatur/

https://edicenter.de/was-ist-edi-und-was-ist-edifact/einvoice-§§/

Fehler bei der Aufbewahrung eingegangener Rechnungen

Wichtig ist hierbei vor allem Eines: Wenn Sie jetzt Fehler bei der Aufbewahrung eingegangener Rechnungen machen (egal, ob bei PDF, EDI oder anderen elektronischen/digitalen Formen) und der Betriebsprüfer das in 5, 7 oder gar 10 Jahren feststellt, ist es zu spät. Sollte er Ihnen dann den Vorsteuerabzug für tausende von Belegen rückwirkend streitig machen, kann das einer extremen finanziellen Belastung führen.

Rechtsberatung

Leider dürfen in Deutschland noch immer keine Fachleute Rechtsberatung betreiben*, auch wenn sie auf ihrem Gebiet Spezialisten sind (wie wir). Lassen Sie sich beraten! Gehen Sie jetzt zu Ihrem Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und/oder Hausanwalt!

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*) Das Beratungverbot geht übrigens auf die NS-Zeit zurück. Die Nazis schlossen die jüdischen Kollegen aus der Rechtsanwaltskammer aus und verhinderten gleichzeitig mit dem Gesetz zur Verhütung von Mißbräuchen auf dem Gebiete der Rechtsberatung (vom 13. Dezember 1935), dass diese nach dem Rauswurf ihr Brot ersatzweise mit privater Beratung verdienen können. Die seit 18. Mai 2017 gültige Nachfolgeregelung heißt Rechtsdienstleistungsgesetz.

 

 

 

Der Titel war einfach so lustig, dass man ihn verlinken musste:

https://www.golem.de/news/klement-skoda-zeigt-elektrofahrrad-das-keines-ist-1903-139809.html

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit dem Aufmacher „Grundschüler sollen Algorithmen* programmieren können“ reißt heise online ein durchaus interessantes und wichtiges Thema an.

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Informatische-Bildung-Grundschueler-sollen-Algorithmen-programmieren-koennen-4307282.html

Dazu möchte ich gerne etwas ergänzen: Aber bitte ohne Computer!

„Wie bitte? Wie soll denn das gehen?“ mag sich der eine oder die andere nun fragen. Wenn die Aufgabe darin besteht, „Algorithmen* mit den Grundbausteinen Anweisung, Sequenz, Wiederholung und Verzweigung“ zu lernen, und wann das Kind diese Dinge wirklich verstehen soll, dann sind ein Blatt Papier und ein Bleistift definitiv die beste Lösung. Da können dann solche schönen Dinge herauskommen:

https://www.google.com/search?tbm=isch&q=Algorithmus+Schema

„Digitalisierung“ der Schulen sollte also nicht bedeuten, dass die Wirtschaft dem Staat möglichst viele und möglichst teure Displays aufs Auge drückt, sondern dass kompetente Lehrkräfte Grundlagen vermitteln.

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*) ein Begriff arabischen Ursprungs, 8. bis 9. Jahrhundert!