Die E-Rechnung (eInvoice) und das Recht §§
Elektronische (genauer: digitale) Rechnungen gibt es im Grunde schon sehr lange, nämlich spätestens seit den 1980er-Jahren. Allerdings kam und kommt es immer wieder zu Problemen bei der rechtlichen Akzeptanz. Das kann den Bereich der Steuergesetzgebung genauso betreffen wie den Zoll oder regionale Behörden, die eingehende Rechnungen nur auf Papier und in anderer fest vorgegebener Form akzeptieren.
In Europa setzte man in den letzten Jahren verstärkt auf digitale Signaturen, um die Sicherheit zu erhöhen. Dies wiederum bremste in der Praxis den Einsatz der eInvoice massiv aus, da die technischen und organisatorischen Hürden zu hoch waren.
Zurzeit tut sich etwas
Europa (nicht nur die EU) einigt sich auf praktikable Verfahren, und sogar Behörden werden verpflichtet, eInvoices anzunehmen. Sogar die Schweiz mit ihren bisher besonders strengen Richtlinien schließt sich an und verzichtet unter bestimmten Bedingungen auf digitale EDI-Signaturen.
E-Rechnung in der öffentlichen Verwaltung
Mit der EU-Richtlinie 2014/55/EU vom 16. April 2014 wird die elektronische Rechnungsstellung (eInvoicing) bei öffentlichen Aufträgen verbindlich vorgeschrieben. In Deutschland sind nun seit November 2020 alle Rechnungssteller an Bundesbehörden zur Übermittlung einer E-Rechnung verpflichtet. Untergeordnete Ebenen wie Länder und Kommunen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Universitäten, folgen nach und nach.
Möchten Sie mehr über die E-Rechnung erfahren? Informationen dazu haben wir für Sie in unserem Beitrag hier zusammengefasst.
E-Rechnung in anderen Ländern
Weitere Informationen über den Stand der E-Rechnung in anderen Ländern finden Sie in unserer aktuellen Beitragsreihe:
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