Ab Januar 2025 soll die E-Rechnung für B2B-Umsätze kommen

Eine Zeit lang wurde das Thema E-Rechnung in Deutschland intensiv diskutiert, doch in den vergangenen Jahren gab es viele dringendere Probleme, sodass es in Vergessenheit geriet. Jetzt stehen einheitliche E-Rechnungen wieder auf der To-do-Liste des Bundesfinanzministeriums: Das möchte zum 1. Januar 2025 eine E-Rechnungspflicht für B2B-Umsätze im Inland vorschlagen. Geplant ist, dass ein Unternehmen für alle Leistungen an ein anderes Unternehmen elektronische Rechnungen ausstellt, wenn die Leistungen in Deutschland steuerpflichtig sind und der Unternehmer, der sie erbracht hat, im Inland wohnt bzw. seinen Sitz hat.

Gleichzeitig plant das Bundesfinanzministerium, die Definition für elektronische Rechnungen zu überarbeiten und neu zu formulieren. Der Wortlaut orientiert sich an einem ViDA-Vorschlag (ViDA – VAT in the Digital-Age).

Demnach sollen künftig nur noch jene Rechnungen gelten, auf die die Norm CEN 16931 angewendet werden kann (Richtlinie 2014/55/EU). Ausnahmen für die E-Rechnungspflicht sind nicht vorgesehen. Dass es tatsächlich so weit kommt und keine Ausnahmen gelten werden, ist allerdings eher unwahrscheinlich. Es gibt zahlreiche offene Fragen. Zum Beispiel ist noch nicht geklärt, ob die E-Rechnung auch für Kleinstbeträge gelten soll. Gerade hierzu gibt es unterschiedliche Meinungen. Auch andere Punkte sind derzeit offen, allen voran die Frage nach einer zeitlichen Staffelung für die Einführung der neuen Regelung. Viele Unternehmer und Unternehmerinnen wünschen sich eine Übergangsfrist.

Aktuell werden zwei Varianten diskutiert:

  1. Je nach Größe des Unternehmens wäre einer Übergangsfrist sinnvoll. In dieser Zeit hätten beispielsweise kleine und mittlere Unternehmen noch für einen gewissen Zeitraum die Möglichkeit, dem Empfang von elektronischen Rechnungen zu widersprechen.
  2. Es wäre auch denkbar, die Pflicht zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen erst ab einem bestimmten Betrag einzuführen.

Die E-Rechnung ist nur der Beginn einer Reihe von geplanten Veränderungen im Rahmen eines transaktionsbezogenen Meldesystems. Denn das Bundesfinanzministerium plant außerdem, künftig nur noch mit einem elektronischen Meldesystem zu arbeiten. Dieses soll für nationale ebenso wie für internationale B2B-Umsätze gelten und soll den bürokratischen Aufwand deutlich reduzieren. Zeitliche Aussagen hierzu existieren noch nicht.

Kommt es zu solch einem einheitlichen, transaktionsbezogenen Meldesystem, müssen Unternehmen nicht die komplette elektronische Rechnung ans Finanzamt übermitteln, sondern nur bestimmte Daten.

Für Unternehmen, die in Deutschland steuerpflichtig sind und B2B Umsätze erbringen, ist es auf jeden Fall sinnvoll, sich bereits jetzt mit dem Thema elektronische Rechnungen auseinanderzusetzen, denn sie werden kommen.