Um die Lieferkette transparent gestalten zu können, muss die Nachverfolgung der Ware sichergestellt werden. Deswegen werden die Versandeinheiten wie Container, Paletten, Kartons etc. auf dem Weg vom Lieferanten zum Händler mit NVE- bzw. SSCC-Nummern versehen.
Die Nummer der Versandeinheit (NVE) ist eine 18-stellige Nummer, die zur eindeutigen Identifikation einer Versandeinheit eingesetzt wird. Sie wird aus einer Basisnummer (GLN des Unternehmens), einer individuellen Ziffernfolge und der Prüfziffer gebildet. Damit kann die Ein- und Auslagerung der Versandeinheiten lückenlos kontrolliert und gesteuert werden. Die Nachverfolgung der Sendungen vom Versender zum Empfänger ist somit gewährleistet.
International bezeichnet man die NVE als SSCC-18 – Serial Shipping Container Code. Die Verschlüsselung der NVE erfolgt über den EAN-128-Barcodes, der auf jeder Versandeinheit als maschinenlesbares Etikett angebracht wird – das spart Zeit und reduziert die Fehlerquote beim Buchen des Wareneingangs.
Wie ist die NVE-Nummer aufgebaut?
- 1. Stelle – so genannte „Reserveziffer“
- 2. – 8. Stelle – die GLN-Nummer des Unternehmens
- 9. – 17. Stelle – eine eindeutige NVE-Nummer
- 18. Stelle – die Prüfzimmer
Die NVE-Nummern lassen sich außerdem problemlos im EDI-Prozess, z.B. in einer DESADV-Nachricht, abbilden. So können die Lagermitarbeiter beim Warenempfänger den NVE-Barcode scannen und mit den vorab geschickten Daten aus der DESADV-Nachricht verknüpfen. Sie sehen nun in ihrem Warenwirtschaftssystem auf einen Blick, welche Artikel die Lieferung bzw. das jeweilige Packstück enthalten sollte. Damit ist eine sehr schnelle und effiziente Wareneingangsprüfung und –Bearbeitung möglich. Außerdem kann durch die elektronische Verarbeitung in der Lieferkette die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln oder Arzneimitteln sichergestellt werden (mehr dazu hier).