E-Rechnung für B2B-Umsätze wird demnächst verpflichtend

Schon seit November 2020 gilt in Deutschland das Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/55 über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen (B2G). Die elektronischen Rechnungen müssen dem Europäischen Standard EN 16931 entsprechen und können in verschiedenen Formaten wie z.B. XRechnung oder ZUGFeRD übermittelt werden.

Was ist eine E-Rechnung genau?

Als E-Rechnung oder eInvoice bezeichnet man generell eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und damit dem Empfänger die vollautomatische Verarbeitung ermöglicht. Per E-Mail verschickte Rechnungen im PDF-Format zählen nicht dazu, klassische EDI-Rechnungen, z.B. EDIFACT INVOIC dagegen schon.

Was ändert sich ab 2025?

Nun werden die elektronischen Rechnungen auch im B2B-Bereich verpflichtend. Am 22. März 2024 hat der Bundesrat dem Wachstumschancengesetz zugestimmt, mit dem die Regelungen zur Einführung der eRechnung für B2B-Umsätze im Inland verankert werden.

Die Verpflichtung zur E-Rechnung sollte ab dem 1.1.2025 gelten. Aufgrund des enormen Umsetzungsaufwandes (sowohl technisch als auch organisatorisch) für alle Beteiligten gelten jedoch bis Ende 2027 weitreichende Übergangsregelungen. So ist der Versand von Papierrechnungen oder von elektronischen Rechnungen, die nicht im strukturierten Format vorliegen, weiterhin möglich, solange man eine Zustimmung vom Rechnungsempfänger hat (bis Ende 2026) – und ab dem 2027 zusätzlich unter der Voraussetzung, dass der Rechnungsaussteller einen Vorjahresumsatz von max. 800.000 € nicht überschreitet.

Die Empfangsverpflichtung für alle deutschen B2B-Geschäfte ist jedoch bereits ab dem 1. Januar 2025 gegeben (z.B. für solche Formate wie ZUGFeRD oder XRechnung). Das heißt, dass alle B2B-Rechnungsempfänger ab 1.1.25 in der Lage sein müssen, E-Rechnungen nach den neuen Vorgaben zu empfangen.

Das heißt also, dass zukünftig kein Weg mehr an der elektronischen Rechnungsstellung vorbeiführen wird und man sich als Unternehmen möglichst frühzeitig mit diesem Thema beschäftigen sollte. Wir vom EDICENTER unterstützen Sie gerne dabei, die erforderlichen Regelungen umzusetzen!