Die elektronische Rechnung in Spanien ist für alle Lieferanten von öffentlichen Auftraggebern seit 2015 verpflichtend und muss an die PGEFe (Punto General de Entrada de Facturas Electrónicas) im XML-basierten FacturaE-Format gesendet werden. Seit 2018 müssen dabei alle Rechnungen über 5.000 € über die FACeB2B-Plattform verpflichtend eingereicht werden. Alle anderen Unternehmen können diese Plattform ebenfalls nutzen, für sie ist das jedoch nicht verpflichtend.
Auf einen Blick:
E-Rechnung verpflichtend: ja
Standard: FacturaE
Plattform: FACe, FACeB2B
Elektronische Signatur: ja, für die Rechnungen an die öffentliche Verwaltung
Archivierung: ja, 5 Jahre
Übermittlung von elektronischen Rechnungen
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