EDI Center GmbH
Gutenbergstr. 15
86356 Neusäß
Germany

Die EDICENTER-Nutzungsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich


1.1.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

1.2. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, die EDI Center GmbH („EDICENTER“) hat deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

1.3. Diese AGB gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen EDICENTER und dem Kunden.

1.4. Sämtliche Nebenabreden und Änderungen der Vereinbarungen bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.


2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang


2.1.
EDICENTER erbringt Dienstleistungen im Bereich des elektronischen Datenaustauschs. Dazu gehören die Konvertierung und Übermittlung elektronischer Geschäfts- und EDI-Nachrichten einschließlich E-Rechnungen sowie damit in Zusammenhang stehende Leistungen, darunter die Visualisierung oder elektronische Signierung von Dokumenten.

2.2. EDICENTER gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Dienste von 99,5 Prozent im Jahresdurchschnitt. Wartungsfenster zählen als verfügbare Zeiten. Einzelheiten dazu regelt das Service Level Agreement (SLA).

2.3. Jedes EDI-Serviceprofil bildet einen konkreten Geschäftsprozess mit einem Geschäftspartner des Kunden („EDI-Partner“) ab. Bei Nutzung des jeweiligen UNIDOC®-Standard-Mappings übernimmt EDICENTER dessen laufende Pflege während der Vertragslaufzeit.

2.4. EDICENTER verkauft grundsätzlich keine Softwarelizenzen. In Ausnahmefällen kann dem Kunden jedoch eine kostenfreie lokale Client-Software, beispielsweise der EDI-Connector, zur Kommunikation mit den EDICENTER-Servern zur Verfügung gestellt werden.

2.5. Nicht im Leistungsumfang des EDI-Serviceprofils enthalten sind insbesondere Schulungen, individuelle Beratungsleistungen, Änderungen kundenspezifischer Schnittstellen und Mappings, die Behebung durch den Kunden verursachter Störungen, Tests und Datenprüfungen im Auftrag des Kunden, durch den Kunden veranlasste Änderungen von Verbindungsparametern sowie folgende Leistungen Dritter

  • Übermittlung von Daten an eine X.400-Adresse außerhalb der Telebox 400 (Gateway)
  • Austausch von Daten mit der eXite-Mailbox (Anbieter editel, Österreich)
  • Austausch von Daten mit OpenText von GXS und/oder anderen VANs
  • weitere ausdrücklich als kostenpflichtig ausgewiesene Leistungen Dritter

2.6. Anpassungen des bestehenden UNIDOC®-Standard-Mappings an neue Anforderungen eines EDI-Partners sind im Leistungsumfang enthalten.


3. E-Rechnung und Peppol


3.1.
EDICENTER bietet verschiedene Produktvarianten für elektronische Rechnungen und Peppol an. Einzelheiten und Preise ergeben sich aus dem Preiskatalog.


4. Software (optionale lokale Komponenten)


4.1.
Sofern der Kunde von EDICENTER eine lokale Client-Software erhält, räumt EDICENTER ein nicht ausschließliches, auf die Vertragslaufzeit beschränktes Nutzungsrecht an dieser Software ein.

4.2. Die Software verbleibt im Eigentum von EDICENTER.

4.3. Der Kunde ist berechtigt, von der Software eine Sicherungskopie zu erstellen, weitere Vervielfältigungen, Bearbeitungen oder Dekompilierungen sind nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften gestattet.

4.4. Eine Weitergabe an Dritte, die Vermietung oder Unterlizenzierung sowie die öffentliche Zugänglichmachung der Client-Software sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen erlischt das Nutzungsrecht unverzüglich. Sämtliche Kopien der Software sind zu löschen oder herauszugeben.4.5 Die lokale Client-Software dient ausschließlich der Nutzung der EDICENTER-Dienste. Für ihre eigenständige Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit außerhalb dieses Zusammenhangs übernimmt EDICENTER keine Gewähr.


5. Pflichten des Kunden


5.1.
Der Kunde verpflichtet sich, die zum Zugang und zur Nutzung erforderlichen technischen Einrichtungen und Internetverbindungen auf eigene Kosten bereitzustellen.

5.2. Der Kunde sorgt für eine ordnungsgemäße Kommunikation und unterlässt es, unerwünschte, unberechtigte oder offensichtlich fehlerhafte Daten (wie Spam oder Irrläufer) zu übermitteln.

5.3. Für die Sicherung und Archivierung aller eigenen Daten ist der Kunde verantwortlich. Ein Verlust oder eine Beschädigung von Daten ist nicht als Sachschaden zu bewerten, sofern nicht die zwingenden gesetzlichen Haftungsregelungen eingreifen.

5.4. Der Kunde verpflichtet sich ferner, alle gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben hinsichtlich der Übertragung von Daten einzuhalten und nur solche Daten zu übermitteln, zu deren Nutzung und Übermittlung er berechtigt ist.


6. Preise, Transaktionspakete, Zahlung und Verzug


6.1.
Die jeweils aktuellen Preise ergeben sich aus dem gültigen Produkt- und Preiskatalog von EDICENTER. Individuell vereinbarte Konditionen gehen den Katalogpreisen vor.

6.2. Für jedes EDI-Serviceprofil fällt eine monatliche Grundgebühr an. Sofern diese als Flatrate vereinbart wird, enthält sie alle Transaktionen, die im Rahmen dieses EDI-Serviceprofils anfallen.

Sofern die Grundgebühr nicht als Flatrate vereinbart wird, können bei einzelnen Produkten zusätzlich zur monatlichen Grundgebühr Transaktionskosten anfallen. In diesem Fall wählt der Kunde zu Beginn der Vertragsbeziehung eines der angebotenen Transaktionspakete aus. Ein Upgrade in ein höheres Paket ist jederzeit möglich, ein Wechsel in ein niedrigeres Paket jeweils zum Jahreswechsel. Unterjährige Schwankungen zwischen Über- und Unterschreitungen im Kontingent können durch Verrechnung von Transaktionen („in Natur“) ausgeglichen werden. Zusätzlich in Anspruch genommene Transaktionen, die über das gebuchte Volumen hinausgehen, werden dem Kunden nach Ablauf des Kalenderjahres gemäß gültiger Preisliste in Rechnung gestellt.

Monatliche Entgelte werden kalenderjährlich im Voraus abgerechnet.

6.3. Für jedes EDI-Serviceprofil fällt außerdem eine einmalige Onboarding-Gebühr an. Diese umfasst die Freischaltung des sicheren Zugangs zum EDICENTER-Rechenzentrum, die technische Abstimmung mit dem EDI-Partner, die Einrichtung der Verbindung, die Konfiguration der automatischen Verarbeitungsschritte sowie im Falle der Nutzung des UNIDOC®-Standard-Mappings die Durchführung aller notwendigen Tests bis zu drei Monate ab Vertragsbeginn.

Die erstmalige oder grundlegende Erstellung eines kundenspezifischen Mappings sowie projektbezogene Arbeiten (beispielsweise die Integration einer neuen ERP-Schnittstelle) werden nach Vereinbarung der Parteien zu einem individuell zu vereinbarenden Festpreis oder nach tatsächlichem Aufwand und den im jeweils aktuellen Preiskatalog genannten Sätzen berechnet.

6.4. Zahlungen sind jeweils innerhalb von vierzehn Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig.

6.5. Bei Zahlungsverzug ist EDICENTER berechtigt, Verzugszinsen und eine gesetzlich zulässige Verzugspauschale zu erheben. Weitergehende Verzugsschäden und Inkassokosten können geltend gemacht werden.

6.6. Nach schriftlicher Mahnung mit einer Nachfrist von zehn Kalendertagen und Ankündigung der Sperre ist EDICENTER berechtigt, die vertraglichen Leistungen stufenweise zu sperren. Nach Zahlungseingang aller offenen Beträge erfolgt die Entsperrung innerhalb eines Werktages. Pauschale Sperr- oder Freischaltentgelte werden nicht erhoben.

6.7.  Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann EDICENTER die laufenden Entgelte ändern, wenn der Verbraucherpreisindex (VPI) für Deutschland sich um mindestens fünf Prozent verändert oder die Gesamtkosten in bestimmten, offen zu legenden Kostenarten um mindestens fünf Prozent gestiegen oder gesunken sind. Die Preisanpassung erfolgt entsprechend dem prozentualen Anstieg oder Rückgang. Ein etwaiges Sonderkündigungsrecht steht dem Kunden im Fall einer Erhöhung bis zum Inkrafttreten der neuen Preise zu.


7. Vertragslaufzeit, Kündigung und Beendigung


7.1.
Der Vertrag läuft zunächst für eine Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren ab dem Monat nach Einrichtung der Verbindung zwischen dem Kunden und EDICENTER. zuzüglich des weiteren Zeitraums bis zum Ablauf des auf das zweite Vertragsjahr endenden Kalenderjahres.

7.2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit kann das Vertragsverhältnis von beiden Parteien ordentlich zum Ablauf eines Kalenderjahres mit einer Frist von drei Monaten schriftlich gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung für im Voraus gezahlte Jahresentgelte erfolgt nicht. Ein Ausgleich eventuell offener oder überschießender Transaktionspakete (Saldo) wird zum Jahresende vorgenommen.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

7.3. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses verpflichtet sich der Kunde, keine Leistungen von EDICENTER mehr in Anspruch zu nehmen. Sollte der Kunde dennoch weiterhin Leistungen nutzen, ist er verpflichtet, hierfür die vertraglich vereinbarte Vergütung zu entrichten.


8. Mängelhaftung


8.1.
EDICENTER gewährleistet, dass die Dienstleistung den vertraglichen Vereinbarungen entspricht und keine Mängel aufweist, die ihre Brauchbarkeit wesentlich einschränken. Beratungsleistungen, die über die im Vertrag vereinbarten Leistungen hinausgehen, sind nicht von der Mängelhaftung umfasst.

8.2. Die Mängelhaftung erstreckt sich nicht auf Schäden, die aus fehlerhafter oder unsachgemäßer Behandlung, ungeeigneten Betriebsmitteln oder besonderen äußeren Einflüssen entstehen oder auf nicht reproduzierbare Softwarefehler zurückgehen.

8.3. Mängel sind unverzüglich durch den benannten Ansprechpartner schriftlich und detailliert zu melden. Ist die Beseitigung des Mangels innerhalb angemessener Zeit nicht möglich, steht dem Kunden das Recht auf Minderung zu. Der Betrag wird auf die konkret gestörte Leistung beschränkt.

8.4. Mängelansprüche verjähren binnen zwölf Monaten ab Leistungserbringung.


9. Haftung


9.1.
Die Haftung von EDICENTER auf Schadensersatz jeder Art ist ausgeschlossen, sofern nicht eine zwingende Haftung nach Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) gegeben ist.

9.2. Im Fall der einfach fahrlässigen Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt.

9.3. Für Folgeschäden, insbesondere entgangenen Gewinn oder mittelbare und indirekte Schäden, haftet EDICENTER nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie im Rahmen der genannten Haftungsgrenzen bei Kardinalpflichten. Die Haftung bleibt unberührt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

9.4. EDICENTER haftet nicht für Datenverluste, die auf eine mangelhafte Datensicherung und Archivierung durch den Kunden zurückzuführen sind, sofern der Schaden bei ordnungsgemäßer Sicherung hätte vermieden werden können.

9.5. Keine Partei haftet für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, wie behördliche Anordnungen, Netzausfälle, Angriffe Dritter (z. B. Cyberangriffe, Ransomware, DDoS) sowie großflächige Störungen von Infrastrukturen oder Kommunikationsnetzen.


10. Datenhaltung, Sicherheit und Datenschutz


10.1.
EDICENTER speichert EDI-Nutzdaten für höchstens zehn Kalendertage. Danach werden die Daten aus dem EDI-System gelöscht, soweit mit dem Kunden keine längere Speicherung vereinbart wurde.

10.2. Die Speicherung und Verarbeitung von Metadaten und Protokollen erfolgt zweckgebunden und unter Einhaltung der Datenschutzvorschriften.

10.3. Alle technischen Systeme werden derzeit in Deutschland betrieben. EDICENTER setzt die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28 DSGVO um und ist berechtigt, geeignete Subunternehmer als Unterauftragsverarbeiter einzusetzen, sofern deren Sicherheitsstandards eingehalten werden.

10.4. Die Verantwortung für die gesetzeskonforme Archivierung und Dokumentation sämtlicher übermittelter Daten (insbesondere EDI-Nachrichten, E-Rechnungen, Geschäftsdokumente) trägt ausschließlich der Kunde. EDICENTER hält EDI-Nutzdaten im Kurzzeitarchiv maximal zehn Kalendertage vor. Auf Wunsch stellt EDICENTER diese Daten gegen Entgelt dem Kunden zu Archivierungszwecken zur Verfügung.

Begleitende Metadaten und Übertragungsprotokolle werden nach Zweckbindung und gemäß den datenschutzrechtlichen Vorschriften für längere Zeiträume gespeichert. Die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere zur Aufbewahrung nach HGB, AO und GoBD, bleiben unberührt.


11. Service Level, Wartung und Support


11.1.
EDICENTER gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit der Dienste von 99,5 Prozent im Jahresdurchschnitt. Planbare Wartungsarbeiten werden dem Kunden mindestens zwei Werktage vorher angekündigt und sind auf maximal zwei Wartungsfenster pro Monat mit je bis zu drei Stunden Dauer beschränkt.

11.2. Kritische Störungen werden durch das 24/7-Monitoring erkannt und von EDICENTER binnen 30 Minuten bearbeitet.

11.3. Störungen im EDI-Prozess werden innerhalb der festgelegten Servicezeiten nach dem Grundsatz „First-in-first-out“ bearbeitet.

11.4. Der Standardservice steht von Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 17:00 Uhr sowie am Freitag von 9:00 bis 12:00 Uhr und von 14:00 bis 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Reaktionszeit beträgt in der Regel zwei Stunden. Ein 24/7-Supportlevel kann gesondert vereinbart werden.

11.5. Im Konfliktfall gilt das jeweils speziellere SLA.


12. Kommunikation und Ansprechpartner


12.1.
Vertragsrelevante Mitteilungen, einschließlich der Rechnungsstellung, erfolgen grundsätzlich in Textform, insbesondere per E-Mail.

12.2. Der Kunde benennt zu Vertragsbeginn einen kaufmännischen und einen technischen Ansprechpartner. Änderungen sind EDICENTER unverzüglich mitzuteilen.

12.3. Technische Änderungen auf Kundenseite, beispielsweise an Schnittstellen, werden durch den benannten technischen Ansprechpartner dem EDICENTER-Support in Textform mitgeteilt.

12.4. Technische Änderungen beim EDICENTER, beispielsweise an Schnittstellen, werden dem benannten technischen Ansprechpartner von EDICENTER in Textform mitgeteilt.


13. Schlussbestimmungen


13.1.
EDICENTER behandelt alle vom Kunden erhaltenen Daten und Dokumente vertraulich.

13.2. Eine Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte ist nur mit Zustimmung von EDICENTER zulässig.

13.3. EDICENTER ist berechtigt, den Namen und die Kontaktdaten des Kunden als Referenz zu verwenden. Der Kunde kann dieser Nutzung für die Zukunft aus wichtigem Grund mit Wirkung zum nächsten Monatsbeginn widersprechen.

13.4. Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung. Gerichtsstand ist Augsburg.

13.5. Sollte eine Regelung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

 

Stand: 1. Januar 2026

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