Peppol in Belgien: Was ändert sich zum 1.1.2026?

In meiner Ausbildung im EDICENTER lerne ich jede Woche: E-Invoicing ist nicht nur ein technischer Vorgang, sondern erleichtert auch spürbar den Geschäftsalltag. Ab dem 1. Januar 2026 führt Belgien die Peppol-Pflicht für B2B-Rechnungen ein. Damit wird die elektronische Rechnung (E-Invoicing) in Belgien verbindlich vorgeschrieben.

Das bedeutet konkret:

  • Verbindliches Format & Übertragung: Alle B2B-Rechnungen müssen in einem Peppol-kompatiblen Format nach EN 16931 (insbesondere Peppol BIS, UBL-Variante) übertragen werden. PDFs oder Papierrechnungen sind dann nicht mehr erlaubt.
  • Peppol ist Standard, aber Ausnahmen möglich: Geschäftspartner können eine andere Struktur vereinbaren, sofern diese EN 16931-konform ist. Dennoch muss jeder technisch in der Lage sein, Peppol zu nutzen.
  • Strafen bei Verstößen: Unternehmen ohne Peppol-Anbindung riskieren hohe Bußgelder in Höhe von
    1.500 € (1. Verstoß), 3.000 € (2. Verstoß) und 5.000 € ab dem 3. Verstoß innerhalb von drei Monaten.
  • Neue Regel zur Rundung: Die Rundung von Steuern pro Position entfällt – erlaubt ist nur noch die Rundung auf die Gesamtsteuer pro Rechnung.
  • Ausblick ab 2028: Belgien plant ein E-Reporting-System über Peppol im 5-Corner-Modell, um Transaktionen nahezu in Echtzeit an das Finanzamt zu melden.

Mich beeindruckt, wie stark solche Vorgaben den Alltag von Unternehmen verändern können. Mein Eindruck:
Wer sich frühzeitig mit der Peppol-Anbindung beschäftigt, spart sich später viel Stress.

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