E-Rechnung und Peppol in Frankreich
Ab 1. September 2026 gilt in Frankreich die E-Rechnungs-Pflicht für Unternehmen. Ähnlich wie in Deutschland gibt es für kleine Unternehmen noch eine Schonfrist fürs Senden, nicht aber fürs Empfangen.
Eine Direktübertragung zwischen Unternehmen ist nicht möglich, weder per E-Mail noch über Peppol. Denn alle E-Rechnungen müssen über eine zugelassene Plattform laufen, eine so genannten Plateforme Agréée (PA). Diese meldet Steuerdaten an die Behörden, erstellt Reports und gibt Statusmeldungen zurück an den Rechnungsteller (z.B. „Rechnung abgelehnt“ oder „Rechnung akzeptiert“). Dieses „Abzweigen“ von Daten wird oft bildlich als Y-Modell bezeichnet: ein Sender, zwei Empfänger. Sie senden, Ihr Kunde und die Finanzbehörden empfangen.
Was heißt das nun für die konkrete Umsetzung?
Wir als Peppol Certified Service Provider arbeiten mit einem französischen Partner zusammen, der all diese Anforderungen erfüllt, so dass Sie sich darum nicht kümmern müssen. Über unseren Peppol Access Point senden und empfangen wie Ihre Rechnungen von und nach Frankreich „ganz normal“.
Die Statusmeldungen müssen zwar zusätzlich verarbeitet werden, aber das ist sowieso internationaler Trend, auch im Peppol-Netzwerk. Immer mehr Länder arbeiten damit. Für Sie ist das ein großer Vorteil: Sie bekommen zeitnah eine Rückmeldung zu jeder E-Rechnung und erkennen Probleme nicht erst dann, wenn kein Geld auf Ihrem Konto eingeht.
Fazit: Frankreich hat seine eigene Technologie und eigene Prozesse eingeführt. Wir als Peppol-Provider sind über einen Partner vor Ort angeschlossen. Das EDICENTER schließt Sie an alle Länder an, und zwar mit einem einzigen Kanal (Peppol) und einem einzigen Format (nach Absprache, meist Peppol BIS Billing).


